Vor allem Jahreslimits, Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen einzelner Bereiche (z. B. Diagnostik, Zahn) sowie Abrechnungsregeln. Diese Punkte entscheiden, wie viel im Ernstfall tatsächlich erstattet wird.


Vor allem Jahreslimits, Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen einzelner Bereiche (z. B. Diagnostik, Zahn) sowie Abrechnungsregeln. Diese Punkte entscheiden, wie viel im Ernstfall tatsächlich erstattet wird.