Selbstbeteiligung ist der Anteil, den der Halter selbst trägt (pro Rechnung, pro Jahr oder prozentual). Sie kann den Beitrag senken, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Sinnvoll ist sie, wenn der Tarif dadurch bezahlbar bleibt und die großen Risiken weiterhin gut abgedeckt sind.
