Das kann abgedeckt sein, wenn Mietsachschäden im Tarif eingeschlossen sind und die Definition passt. Wichtig sind außerdem mögliche Höchstgrenzen und Ausschlüsse in den Bedingungen.
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Sind Schäden in der Mietwohnung (z. B. Boden, Türen) über die Haftpflicht abgedeckt?
