Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Leistungsgrenzen (pro Jahr/pro Fall), Wartezeiten, Ausschlüsse sowie die Frage, welche Kostenarten (Diagnostik, Medikamente, Nachsorge) eingeschlossen sind. Diese Punkte bestimmen, wie hoch der Eigenanteil im Ernstfall ausfällt.
