Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, der selbst getragen wird (fix oder prozentual). Die Erstattungsquote bestimmt, wie viel vom erstattungsfähigen Betrag übernommen wird. Zusammen mit möglichen Leistungsgrenzen ergibt sich der tatsächliche Eigenanteil pro Rechnung oder pro Jahr.
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Wie wirken sich Selbstbeteiligung und Erstattungsquote auf den Eigenanteil aus?
