Eine Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Die Erstattung (z. B. prozentual) bestimmt, wie viel von der Rechnung nach Abzug der Selbstbeteiligung übernommen wird. Entscheidend ist die Kombination aus beidem – plus mögliche Jahres- oder Teil-Limits.
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Wie wirken sich Selbstbeteiligung und Erstattung auf die tatsächlichen Kosten aus?
