Der Erstattungssatz bestimmt, wie viel Prozent einer erstattungsfähigen Rechnung übernommen werden. Die Selbstbeteiligung legt fest, welcher Anteil bei Haltern bleibt (z. B. pro Rechnung oder pro Jahr). Beide Werte beeinflussen Beitrag und Eigenkosten im Leistungsfall – und sollten gemeinsam betrachtet werden.
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Welche Rolle spielen Selbstbeteiligung und Erstattungssatz?
