Eine höhere Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Der Erstattungssatz bestimmt, welcher Anteil der erstattungsfähigen Kosten übernommen wird. Beides sollte so gewählt werden, dass es im Ernstfall finanziell tragbar bleibt.
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Wie wirken sich Selbstbeteiligung und Erstattungssatz auf die Kosten aus?
