Der Erstattungssatz bestimmt, welcher Anteil der erstattungsfähigen Kosten übernommen wird. Die Selbstbeteiligung ist der Teil, der beim Halter bleibt (z. B. pro Rechnung oder pro Jahr). Eine höhere Selbstbeteiligung senkt oft den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall.
