Nicht automatisch in jedem Umfang. Tarife unterscheiden sich bei der Definition von Notfall, bei der Erstattung von Zuschlägen und beim Leistungsumfang stationärer Behandlungen (Überwachung, Infusionen, Aufenthalt).
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Sind Notfallbehandlungen und Klinikaufenthalte automatisch mitversichert?
