Wenn Beschwerden bereits vor Vertragsbeginn bestanden oder behandelt wurden, können sie je nach Bedingungen als bestehende Erkrankung gelten und zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Deshalb ist ein früher Abschluss oft vorteilhaft.
Zur FAQ-Übersicht
Tierkrankenversicherung Hund
Zählt eine wiederkehrende Hautentzündung als Vorerkrankung?
