Wenn Symptome oder Behandlungen bereits vor Vertragsbeginn dokumentiert sind, können sie als vorbestehend gewertet werden. Dann sind Einschränkungen oder Ausschlüsse möglich. Deshalb ist eine frühzeitige Absicherung oft vorteilhaft.


Wenn Symptome oder Behandlungen bereits vor Vertragsbeginn dokumentiert sind, können sie als vorbestehend gewertet werden. Dann sind Einschränkungen oder Ausschlüsse möglich. Deshalb ist eine frühzeitige Absicherung oft vorteilhaft.