Bei Personen- und Sachschäden ist eine Haftpflichtabsicherung entscheidend. Relevant sind dabei ausreichende Deckungssummen und die Frage, ob Betreuungspersonen beim Führen des Hundes eingeschlossen sind.

Bei Personen- und Sachschäden ist eine Haftpflichtabsicherung entscheidend. Relevant sind dabei ausreichende Deckungssummen und die Frage, ob Betreuungspersonen beim Führen des Hundes eingeschlossen sind.