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Gesundheit & Absicherung

Braucht es für die Erstattung eine tierärztliche Verordnung?

Tierärztliche Untersuchung eines Hundes zur Klärung von Behandlungskosten.
Eine tierärztliche Untersuchung ist oft Voraussetzung für die Erstattung von Behandlungskosten.

Häufig wird eine tierärztliche Empfehlung oder ein nachvollziehbarer Befund erwartet. Auch wenn nicht immer „Verordnung“ als Pflichtwort im Tarif steht, erleichtern Diagnose und Behandlungsplan die Leistungsprüfung deutlich.