Häufig ja. Viele Tarife werten bereits wiederkehrende oder dokumentierte Symptome, Abklärungen oder Vorbehandlungen als vorbestehend – auch wenn noch keine endgültige Diagnose gestellt wurde. Entscheidend sind Zeitpunkt und Dokumentation.


Häufig ja. Viele Tarife werten bereits wiederkehrende oder dokumentierte Symptome, Abklärungen oder Vorbehandlungen als vorbestehend – auch wenn noch keine endgültige Diagnose gestellt wurde. Entscheidend sind Zeitpunkt und Dokumentation.