Eine Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Leistungsfall. Limits (z. B. pro Jahr oder für bestimmte Leistungen) begrenzen die maximale Erstattung. Für die Entscheidung ist wichtig, Beitrag und möglichen Eigenanteil gemeinsam zu betrachten – besonders bei Diagnostik und wiederkehrenden Behandlungen.
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Wie wirken sich Selbstbeteiligung und Limits auf die tatsächliche Erstattung aus?
