Wartezeiten sind üblich und legen fest, ab wann Leistungen nach Vertragsbeginn erstattet werden. Praktisch heißt das: Behandlungen, die in der Wartezeit beginnen, können ausgeschlossen sein. Relevant sind Dauer, Ausnahmen (z. B. Unfall) und ob unterschiedliche Wartezeiten je Leistungsbereich gelten.
