Oft ja, wenn es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt und der Tarif Behandlungskosten abdeckt. Details wie Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Wartezeiten und Leistungsgrenzen entscheiden über die tatsächliche Kostenübernahme.


Oft ja, wenn es sich um medizinisch notwendige Behandlungen handelt und der Tarif Behandlungskosten abdeckt. Details wie Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Wartezeiten und Leistungsgrenzen entscheiden über die tatsächliche Kostenübernahme.