Routinepflege wie Bürsten, Schneiden, Baden oder Grooming-Termine ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Relevant wird Versicherungsschutz meist erst, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung durch den Tierarzt vorliegt.

Routinepflege wie Bürsten, Schneiden, Baden oder Grooming-Termine ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Relevant wird Versicherungsschutz meist erst, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung durch den Tierarzt vorliegt.