Für Diagnostik und Behandlung des eigenen Hundes ist eine Hundekrankenversicherung (oder je nach Bedarf eine OP-Absicherung) zuständig. Die Haftpflicht ist dafür nicht gedacht, weil sie Schäden an Dritten absichert.


Für Diagnostik und Behandlung des eigenen Hundes ist eine Hundekrankenversicherung (oder je nach Bedarf eine OP-Absicherung) zuständig. Die Haftpflicht ist dafür nicht gedacht, weil sie Schäden an Dritten absichert.