Das hängt vom Tarif ab. Häufig wird Zahnsteinentfernung als Vorsorge eingeordnet und nur über ein Vorsorgebudget erstattet. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor (z. B. Entzündung), kann die Leistung je nach Tarif auch unter Behandlung fallen. Entscheidend sind Definitionen, Budgets und Limits.
