Wenn Parodontitis als Krankheit im Tarif mitversichert ist, können Diagnostik und Behandlung erstattungsfähig sein. Wichtig sind mögliche Einschränkungen, Leistungsgrenzen und ob Begleitkosten wie Dental-Röntgen und Narkose eingeschlossen sind.


Wenn Parodontitis als Krankheit im Tarif mitversichert ist, können Diagnostik und Behandlung erstattungsfähig sein. Wichtig sind mögliche Einschränkungen, Leistungsgrenzen und ob Begleitkosten wie Dental-Röntgen und Narkose eingeschlossen sind.