Bereits dokumentierte Befunde oder angeratene Behandlungen können als vorbestehend gelten und zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Ein Tarifvergleich sollte deshalb immer die individuelle Vorgeschichte berücksichtigen.


Bereits dokumentierte Befunde oder angeratene Behandlungen können als vorbestehend gelten und zu Ausschlüssen oder Einschränkungen führen. Ein Tarifvergleich sollte deshalb immer die individuelle Vorgeschichte berücksichtigen.