Wenn eine Vergiftung „nur“ behandelt wird (z. B. Diagnostik, Infusionen, Überwachung), greift OP-Schutz häufig nicht oder nur eingeschränkt. Wird eine Operation notwendig, kann OP-Schutz je nach Tarif leisten. Für die breite Behandlung ohne OP ist eine Krankenversicherung oft passender.
