In vielen Tarifen ja, sofern ambulante Diagnostik bzw. bildgebende Verfahren eingeschlossen sind. Entscheidend sind Erstattungssatz, Jahreshöchstleistung, Selbstbeteiligung und mögliche Einschränkungen in den ersten Versicherungsjahren.


In vielen Tarifen ja, sofern ambulante Diagnostik bzw. bildgebende Verfahren eingeschlossen sind. Entscheidend sind Erstattungssatz, Jahreshöchstleistung, Selbstbeteiligung und mögliche Einschränkungen in den ersten Versicherungsjahren.