Entscheidend sind Wartezeiten, Erstattungshöhe, Selbstbeteiligung, mögliche Höchstgrenzen sowie der Umfang der OP-Nebenleistungen (Narkose, Voruntersuchung, stationäre Betreuung, Nachsorge). Gerade diese Punkte bestimmen, wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt.
