Je früher der Schutz beginnt, desto geringer ist das Risiko, dass bereits bestehende Beschwerden als Vorerkrankung gelten und Leistungen eingeschränkt werden. Außerdem greifen Wartezeiten in der Regel erst nach Vertragsbeginn.


Je früher der Schutz beginnt, desto geringer ist das Risiko, dass bereits bestehende Beschwerden als Vorerkrankung gelten und Leistungen eingeschränkt werden. Außerdem greifen Wartezeiten in der Regel erst nach Vertragsbeginn.