Bereits bekannte oder dokumentierte Beschwerden können als Vorerkrankung gelten. Je nach Tarif kann das zu Ausschlüssen, Einschränkungen oder Ablehnung führen. Vor Abschluss sollten Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantwortet werden.
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Was passiert, wenn bereits Rückenbeschwerden dokumentiert sind?
