Bereits bekannte oder behandelte Beschwerden können als Vorerkrankung gelten und zu Ausschlüssen führen. Vor dem Abschluss sollten Gesundheitsfragen vollständig und korrekt beantwortet werden, damit es im Leistungsfall keine Überraschungen gibt.
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Was ist beim Abschluss wichtig, wenn bereits Beschwerden bestanden?
