Neben Beitrag und Selbstbeteiligung sind ambulante Leistungen, Diagnostik (Labor/Ultraschall/Röntgen), Medikamentenleistung, Nachbehandlung, stationäre Kosten, Wartezeiten und Leistungsgrenzen zentral. Diese Punkte entscheiden, ob eine Reisebehandlung vollständig abgedeckt ist.
