Das hängt vom Tarif ab. Wichtig ist, ob Notfallversorgung, Diagnostik und Folgekosten ohne enge Begrenzungen erstattungsfähig sind und wie Selbstbeteiligung sowie Leistungsgrenzen geregelt sind.


Das hängt vom Tarif ab. Wichtig ist, ob Notfallversorgung, Diagnostik und Folgekosten ohne enge Begrenzungen erstattungsfähig sind und wie Selbstbeteiligung sowie Leistungsgrenzen geregelt sind.