Wenn bereits Symptome bestehen oder Befunde dokumentiert sind, kann das als vorbestehend gewertet werden. Dann sind Leistungen je nach Tarif eingeschränkt. Sinnvoll ist, Bedingungen zu Vorerkrankungen, Wartezeiten und Leistungsgrenzen besonders sorgfältig zu prüfen.
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Hund
Was sollte vor dem Abschluss einer Versicherung beachtet werden, wenn bereits Mundgeruch aufgefallen ist?
