In der Praxis wird eine bereits bestehende oder zuvor festgestellte Veränderung häufig als vorbestehend bewertet. Dann kann es zu Ausschlüssen oder Leistungseinschränkungen kommen. Deshalb ist es sinnvoll, Versicherungsschutz möglichst frühzeitig zu klären.
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Gilt eine Linsentrübung als Vorerkrankung, wenn sie schon sichtbar ist?
