Bereits dokumentierte oder behandelte Beschwerden können als Vorerkrankung gewertet werden. Dann können Leistungen ausgeschlossen oder Bedingungen angepasst sein. Vor Abschluss lohnt ein genauer Blick in die Annahmeregeln und Leistungsbedingungen.

Bereits dokumentierte oder behandelte Beschwerden können als Vorerkrankung gewertet werden. Dann können Leistungen ausgeschlossen oder Bedingungen angepasst sein. Vor Abschluss lohnt ein genauer Blick in die Annahmeregeln und Leistungsbedingungen.