In der Regel nicht. Kremierung, Bestattung und Urnen zählen meist nicht zu erstattungsfähigen tierärztlichen Heilbehandlungen. Einzelne Tarife können Sonderregelungen haben – das sollte vorab geprüft werden.


In der Regel nicht. Kremierung, Bestattung und Urnen zählen meist nicht zu erstattungsfähigen tierärztlichen Heilbehandlungen. Einzelne Tarife können Sonderregelungen haben – das sollte vorab geprüft werden.