In vielen Tarifen sind akute Behandlungen nach Vergiftungsverdacht grundsätzlich mitgedacht, sofern es sich um eine versicherte Behandlung handelt und keine Ausschlüsse greifen. Entscheidend sind Leistungsumfang (Behandlungsschutz vs. nur OP), Erstattung, Limits sowie Regeln zu Wartezeiten und Vorerkrankungen.
