Wenn ein Knoten oder wiederkehrende Hautprobleme bereits vor Vertragsbeginn bekannt oder dokumentiert sind, kann das als Vorerkrankung gelten. Je nach Tarif kann das zu Ausschlüssen, Leistungseinschränkungen oder Wartezeitregelungen führen.


Wenn ein Knoten oder wiederkehrende Hautprobleme bereits vor Vertragsbeginn bekannt oder dokumentiert sind, kann das als Vorerkrankung gelten. Je nach Tarif kann das zu Ausschlüssen, Leistungseinschränkungen oder Wartezeitregelungen führen.