In der Praxis können bereits dokumentierte Symptome wie wiederkehrende Lahmheit, Steifheit oder frühere Behandlungen als Vorerkrankung gewertet werden. Entscheidend sind die Tarifbedingungen und die Angaben im Antrag. Je früher der Schutz besteht, desto geringer ist das Risiko späterer Ausschlüsse.
