Als Vorerkrankung gelten meist bereits bekannte, dokumentierte Befunde oder Diagnosen vor Versicherungsbeginn. Je nach Tarif können Leistungen für diese Diagnose und damit zusammenhängende Folgebehandlungen ausgeschlossen oder begrenzt sein. Deshalb ist es wichtig, die Regelungen zu Ausschlüssen und Leistungsgrenzen genau zu prüfen.
