Neben Erstattung und Selbstbeteiligung zählen vor allem: Umfang von Diagnostik (inkl. Bildgebung), Nachsorge, Zahnschutz, mögliche Jahreslimits, Wartezeiten und Leistungsstaffeln. Diese Punkte entscheiden häufig über die tatsächliche Kostenentlastung.
