Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Leistungsgrenzen (z. B. Jahreslimit) sowie der konkrete Umfang bei Diagnostik, Medikamenten, Therapien und Nachsorge. Diese Punkte entscheiden über den Eigenanteil im Leistungsfall.


Erstattungssatz, Selbstbeteiligung, Wartezeiten, Leistungsgrenzen (z. B. Jahreslimit) sowie der konkrete Umfang bei Diagnostik, Medikamenten, Therapien und Nachsorge. Diese Punkte entscheiden über den Eigenanteil im Leistungsfall.