Häufig ja, wenn der Tarif ambulante Behandlungen abdeckt und die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Ob Spülung, Medikamente und Kontrollen eingeschlossen sind, hängt von den Tarifdetails und möglichen Limits ab.
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Zahlt eine Hundekrankenversicherung die Analbeutel-Entleerung?
